Google Bewertungen löschen

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Beschreibung

Google Bewertung löschen lassen

Google Bewertungen löschen – Ihre rechtssichere Chance auf eine saubere Reputation

In der heutigen digitalen Welt sind Google Bewertungen ein zentrales Kriterium für die Entscheidung potenzieller Kunden. Ob Restaurant, Zahnarztpraxis, Online-Shop oder Handwerksbetrieb: Der erste Eindruck entsteht meist nicht auf der eigenen Website, sondern in der Google-Suche – direkt unter dem Unternehmensnamen. Eine negative Bewertung kann daher gravierende Folgen haben – besonders, wenn sie unfair, unwahr oder von einer nicht berechtigten Person stammt.

Was viele Unternehmer nicht wissen: Google Bewertungen lassen sich löschen, sofern sie gegen geltendes Recht oder gegen die Richtlinien von Google verstoßen. Und das ist öfter der Fall, als man denkt. Denn Bewertungen dürfen in Deutschland nicht grenzenlos veröffentlicht werden. Es gibt klare gesetzliche Grenzen – und der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen klargestellt, welche Bewertungen zulässig sind und welche nicht.


Rechtlicher Hintergrund: Was sagt der BGH?

Zwei BGH-Urteile sind für die Löschung von Bewertungen in Deutschland besonders relevant:

  • BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15:
    Dieses Grundsatzurteil verpflichtet Plattformbetreiber wie Google zur Prüfung und ggf. Löschung von Bewertungen, sobald ein Betroffener substantiiert geltend macht, dass eine Bewertung rechtswidrig ist. Das bedeutet konkret: Sobald Sie darlegen können, dass die Bewertung unwahr, beleidigend oder ohne tatsächlichen Kundenkontakt erfolgt ist, muss Google tätig werden – und zwar auch dann, wenn der Bewerter anonym ist.

  • BGH, Urteil vom 09.08.2022 – VI ZR 1244/20:
    Hier wurde bestätigt, dass Bewertungsportale verpflichtet sind, die geschäftsschädigende Wirkung rechtswidriger Bewertungen zu unterbinden. Der Schutz der Meinungsfreiheit endet dort, wo falsche Tatsachenbehauptungen oder herabwürdigende Äußerungen beginnen.

Diese Rechtsprechung gibt Unternehmen einen klaren Hebel in die Hand, um sich gegen ungerechte Angriffe zu wehren – sei es von ehemaligen Mitarbeitern, unzufriedenen Kunden oder gezielt agierenden Wettbewerbern.


Was kann gelöscht werden?

Grundsätzlich können alle Bewertungen gelöscht werden, die:

  • unwahre Tatsachenbehauptungen enthalten,

  • beleidigend oder herabwürdigend formuliert sind,

  • von Personen stammen, die gar keinen Kundenkontakt hatten,

  • aus einem privaten oder wettbewerbsmotivierten Konflikt stammen,

  • mehrfach über verschiedene Accounts oder durch Freunde/Familie eines unzufriedenen Kunden erstellt wurden,

  • Bilder enthalten, die missbräuchlich oder rufschädigend verwendet werden.

Auch Bilder in Bewertungen – etwa von angeblich mangelhaften Produkten oder „Beweisfotos“, die manipulativ eingesetzt werden – lassen sich auf Antrag entfernen, sofern sie gegen die Bildrichtlinien von Google oder gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen.


Wie läuft eine Löschung ab?

Dank unserer Erfahrung und standardisierten Abläufe erfolgt die Löschung in der Regel schnell und effizient:

  1. Kostenfreie Prüfung: Wir analysieren die Bewertung und schätzen die Erfolgsaussichten realistisch ein.

  2. Juristisch fundierte Beanstandung: Auf Basis der BGH-Rechtsprechung und der Google-Richtlinien fordern wir Google zur Löschung auf.

  3. Google reagiert häufig innerhalb von 24 Stunden. In vielen Fällen wird die Bewertung noch am selben Tag entfernt.

  4. Sie zahlen nur im Erfolgsfall. Bleibt die Bewertung bestehen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Dieses Erfolgsmodell bedeutet für Sie als Unternehmer: Kein Risiko, kein Aufwand – aber im Erfolgsfall ein klarer Reputationsgewinn.


Warum eine Löschung so wirkungsvoll ist

Viele Unternehmen versuchen, auf negative Bewertungen mit öffentlichen Antworten zu reagieren. Das ist grundsätzlich legitim – hat aber drei große Nachteile:

  1. Die Bewertung bleibt sichtbar. Egal, wie überzeugend Ihre Antwort ist – das negative Urteil bleibt bestehen und wirkt weiter abschreckend.

  2. Der Bewertungsschnitt bleibt niedrig. Eine einzige 1-Stern-Bewertung kann den Schnitt massiv drücken – vor allem bei kleinen Unternehmen mit wenigen Bewertungen.

  3. Die Öffentlichkeit erfährt von dem Konflikt. Ihre Antwort kann den Schaden sogar vergrößern, weil neue Kunden in einen internen Streit hineingezogen werden.

Die Löschung ist daher der effizienteste Weg, nicht nur den Bewertungsschnitt kurzfristig zu verbessern, sondern auch die eigentliche Ursache – den negativen Inhalt – vollständig zu entfernen.


Gegen wen schützt eine Löschung?

Unsere Praxis zeigt, dass die meisten rechtswidrigen Bewertungen nicht von echten Kunden stammen. Häufige Verfasser sind:

  • Ehemalige Mitarbeiter, die sich für Kündigungen oder Meinungsverschiedenheiten rächen wollen.

  • Wettbewerber, die gezielt das Image schädigen möchten.

  • Bekannte oder Familienangehörige unzufriedener Kunden, die in deren Namen weitere negative Rezensionen verfassen.

  • Fake-Accounts, die von Agenturen oder automatisierten Tools erstellt wurden.

Gegen all diese Fälle schützt Sie eine professionelle Löschung effektiv und nachhaltig.


Fazit: Ihr Ruf ist Ihr Kapital – schützen Sie ihn

Negative Bewertungen sind nicht nur ärgerlich, sondern potenziell existenzbedrohend. Wer sie unbeachtet lässt, riskiert Kunden, Umsätze und langfristig auch Partnerschaften. Doch Sie müssen sich das nicht länger gefallen lassen.

Dank klarer BGH-Urteile, etablierter Löschprozesse und rechtlicher Expertise ist es heute einfacher denn je, gegen ungerechte Bewertungen vorzugehen – und das ganz ohne Risiko.

Google Bewertungen löschen zu lassen ist keine Kosmetik – sondern aktives Reputationsmanagement. Schützen Sie, was Sie sich über Jahre aufgebaut haben – mit professioneller Unterstützung und klaren rechtlichen Grundlagen.